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Unser Selbstverständnis

Auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages zur Gleichstellung und der Grundsätze des Rahmenplans Gleichstellung der RUB setzen wir uns aktiv und gezielt für die Chancengleichheit der Geschlechter ein. Dabei engagieren wir uns für eine offene, queere, diverse Campuskultur. Unser besonderes Anliegen ist das Aufbrechen von Stereotypen und der Abbau struktureller Barrieren, mit dem Ziel, dass alle gleichermaßen freie Entscheidungen treffen und ihre Talente entwickeln können - unabhängig auch von ihrer Herkunft und persönlichen Lebenssituation. Die Förderung von Frauen in ihrer akademischen bzw. beruflichen Ausbildung bis hin zu ihrer deutlich höheren Repräsentanz in Leitungs- und Entscheidungspositionen bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit.

Um diese Ziele zu erreichen,

  • initiieren und koordinieren wir Gleichstellungsaktivitäten auf dem Campus,
  • engagieren wir uns in der universitären Selbstverwaltung,
  • wirken wir in Personalauswahl- und Berufungsverfahren mit,
  • setzen wir uns für einen umfassenden Diskriminierungsschutz ein,
  • beraten und empowern wir Menschen,
  • entwickeln wir das Gleichstellungscontrolling und Förderinstrumente weiter,
  • sensibilisieren wir für gleichstellungsrelevante Themen,
  • vernetzen und unterstützen wir die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten,
  • kooperieren wir mit der Stabsstelle Familiengerechte Hochschule sowie externen Akteur*innen in der UA Ruhr, der Stadt Bochum und auf Landes- und Bundesebene.



Unsere Aufgaben

Die Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ist gesetzliche Aufgabe der Leitungskräfte der Universität. Als Gleichstellungsbeauftragte unterstützen und beraten wir diese dabei.

Die konkreteren Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind im Hochschulgesetz und im Landesgleichstellungsgesetz NRW beschrieben. Dort werden auch unsere Rechte festgelegt, um diese Aufgaben wahrnehmen zu können. Ebenso stellt das Gesetz sicher, dass wir fachlich weisungsfrei arbeiten.
D.h. wir entscheiden selbst darüber, wie wir unsere Aufgaben fachlich-inhaltlich wahrnehmen und welche Schwerpunkte wir setzen.

„Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Erfüllung des Gleichstellungsauftrages der Hochschule hin. Insbesondere wirkt sie auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe hin.“ (§ 24, 1 HG NRW)

„(1) Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Ihre Mitwirkung bezieht sich insbesondere auf

1. personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche,

2. organisatorische Maßnahmen,

3. soziale Maßnahmen,

4. die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans oder die Konzeption von alternativen Modellen nach § 6a und

5. Planungsvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen in der Dienststelle.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen und in der Stellenbewertungskommission.

(2) Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann.“ (§17 LGG NRW)